14.04.2022 BAY
Die Bundesregierung hat am 08.04.2022 ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, das Unternehmen unterstützen soll, die infolge des russischen Vernichtungsfeldzugs von den Sanktionen gegen Russland oder vom Kriegsgeschehen betroffen sind („Schutzschild“). Geplant sind einerseits Liquiditätshilfen, andererseits ergänzende Vorsorgemaßnahmen bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen. Unter anderem ist ein Kostenzuschuss für Unternehmen vorgesehen, die vom Erdgas- und Strompreisanstieg besonders betroffen sind. Rechtsgrundlage ist der von der EU-Kommission am 23.03.2022 beschlossene „Befristete Krisenrahmen“. Das Maßnahmenpaket steht noch unter dem Vorbehalt der erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigungen durch die EU-Kommission.