Update: FAQs zu den Sanktionen gegen Russland und Belarus

Der Rat der EU hat seit dem 23. Februar 2022 die Sanktionen gegen Russland und Belarus im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg sukzessive ausgeweitet. Aufgrund der Komplexität dieser restriktiven Maßnahmen stellen sich bei der Umsetzung viele Fragen. Die Europäische Kommission und die Deutsche Bundesbank haben FAQs zu den handelsbeschränkenden restriktiven Maßnahmen bzw. den Finanzsanktionen veröffentlicht, die als Hilfestellung für Wirtschaftsbeteiligte dienen sollen. Beide FAQs finden Sie im Downloadbereich.

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA) hat FAQ zu den handelsbeschränkenden Sanktionen veröffentlicht. Zudem hat das BAFA eine tabellarische Übersicht über die Kontrollvorschriften und Ausnahmetatbestände im Zusammenhang mit dem Russland-Embargo erstellt.

Dr. Thorsten Arl
Hauptgeschäftsführer • Syndikusrechtsanwalt

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