Die aktuelle Versorgungslage werde auch so schon für höhere Preise sorgen und für viele Verbraucher eine große Last werden. Die Regulierungsbehörde werde daher noch nicht die dafür nach dem Energiesicherungsgesetz erforderliche "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen" feststellen. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise auf ein "angemessenes Niveau" erhöhen. Die Alarmstufe bringt auch noch keine staatlichen Eingriffe in den Gasmarkt. Erst mit der Notfallstufe als letzten Schritt der Eskalationsleiter würde die Bundesnetzagentur in einer Gasmangellage zuteilen, wer noch Gas bekommt.
Die Bundesnetzagentur hat Erläuterungen zur Alarmstufe Gas in einer FAQ-Liste Notfallplan Gas zusammengefasst. Sie gibt außerdem täglich einen Lagebericht Gas heraus.
Wir werden kurzfristig zum Thema Alarmstufe Gas zu einem „BayPapier Compact“ einladen – unserem neuen Online-Format.