Die Maßnahmen im Überblick (Details):
1. KfW-Kreditprogramm
Investitions- und Betriebsmittelkredit mit vergünstigtem Zinssatz für mittelständische und große Unternehmen (ohne Umsatzgrößenbegrenzung) mit weitgehender Haftungsfreistellung für die Hausbanken. Voraussetzung ist der Nachweis, dass das Unternehmen von den Sanktionen oder den Kriegshandlungen betroffen ist, z.B. durch Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt.
2. Bürgschaftsprogramme
Für nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen werden die
Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes
bis Ende 2022 erweitert. Damit soll der Erhalt bestehender Betriebsmittel- und
Investitionskredite unterstützt werden.
Bei Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag von 1,25 auf 2,5 Mio.
Euro verdoppelt. Das Großbürgschaftsprogramm wird ab einem Bürgschaftsbetrag
von 50 Millionen Euro auch für Bürgschaften an Unternehmen außerhalb
strukturschwacher Regionen geöffnet. Die Bürgschaftsquote wird hierbei in der
Regel bei 80% liegen, in Einzelfällen bis maximal 90%.
3. Zeitlich befristeter Zuschuss für massiv gestiegene Energiepreise
Ausgangspunkt ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises wird anteilig bezuschusst. Es wird drei Förderstufen geben:
Die prozentuale Förderung wird im Juli einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen.
4. Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen
Für große Unternehmen der Realwirtschaft, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte, prüft die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen.
Die Stabilisierung
erfolgt durch Eigen- und Hybridkapital z.B. in Form von (stillen) Beteiligungen
oder Nachrangdarlehen. Unternehmen können so ihre Kapitalbasis stärken und Liquiditätsengpässe
überwinden. Voraussetzung für eine Stabilisierungsmaßnahme ist eine klare,
eigenständige
Fortführungsperspektive. Außerdem darf das Unternehmen nicht vor Beginn der
Ukrainekrise in Schwierigkeiten gewesen sein („UiS“ gemäß EU-Definition).
5. Unterstützung von
Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen
Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, können künftig durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässen überbrückt. Besichert werden nur Absicherungspositionen, nicht jedoch Spekulationspositionen. Voraussetzung ist, dass die bestehenden Kreditlinien ausgeschöpft sind und nicht verringert werden, und dass die Mitglieder der Leitungsorgane der Unternehmen auf erfolgsabhängige Zahlungen (Boni) verzichten.