Bezuschusst werden Energiekosten, die das Doppelte der Energiekosten im Jahr 2021 übersteigen. Förderzeitraum ist grundsätzlich das Jahr 2023, für nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Pellets, Hackschnitzel oder Flüssiggas) greift die Unterstützung bereits ab Oktober 2022. Die Höhe der Unterstützung liegt zwischen 6.000 und 2 Mio. Euro. Die Planungen sehen vor, dass die Antragstellung über eine eigens programmierte Antragsplattform noch im Januar 2023 starten kann.
Für die Antragsberechtigung muss ein Unternehmen nachweisen, dass der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Außerdem muss eine positive Liquiditätsvorausschau vorgelegt werden. Der Antrag kann direkt oder über einen qualifizierten Dritten, z.B. Steuerberater, gestellt werden. Über die Gewährung der Hilfen wird eine speziell einberufene Härtefallkommission entscheiden. Die Abwicklung übernimmt wie bei den Überbrückungshilfen und der Corona-Härtefallhilfe die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.