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BayPapier KOMPAKT: Inkrafttreten Hinweisgeberschutzgesetz

Mit unserem Online-Format BayPapier KOMPAKT möchten wir Sie komprimiert auf die neuen Pflichten der Betriebe durch Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli hinweisen. Aufgrund der Relevanz des Themas für die Mitgliedsunternehmen bieten wir hierzu zwei Termine an:

Donnerstag, 26.06.2023
Donnerstag, 06.07.2023
jeweils 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
online MS TEAMS

ANMELDUNG für den 26.06.2023
ANMELDUNG für den 06.07.2023

Bitte melden Sie sich über die Homepage zur Veranstaltung an. Den Einwahllink mit Kalendereintrag erhalten Sie nach der Anmeldung zugesandt.

Die Vorschriften zum Hinweisgeberschutzgesetz treten überwiegend zum 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz soll Hinweisgeber (sog. Whistleblower) in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Gesetzesverstößen schützen. Hierzu sieht das Gesetz bestimmte Maßnahmen vor, damit z. B. die Identität der Hinweisgebenden möglichst unbekannt bleibt oder Repressalien wie Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Kündigung gegenüber Whistleblowern unterbleiben. Außerdem müssen Unternehmen ab 50 Beschäftigte gesonderte interne Meldekanäle einrichten, um das Melden von Rechtsverstößen zu ermöglichen In unserem BayPapier KOMPAKT informieren wir Sie über die Details der gesetzlichen Regelungen und geben praktische Tipps zur Umsetzung. Gerne gehen wir auf Ihre Fragen ein.

Referenten: Rechtsanwälte Stefan Mosch und Dr. Christian Foldenauer, BayPapier

BayPapier KOMPAKT: Inkrafttreten Hinweisgeberschutzgesetz
Dr. Christian Foldenauer
Dr. Christian Foldenauer
Stv. Leiter Recht • Syndikusrechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

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