Die Vorschriften zum Hinweisgeberschutzgesetz treten überwiegend zum 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz soll Hinweisgeber (sog. Whistleblower) in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Gesetzesverstößen schützen. Hierzu sieht das Gesetz bestimmte Maßnahmen vor, damit z. B. die Identität der Hinweisgebenden möglichst unbekannt bleibt oder Repressalien wie Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Kündigung gegenüber Whistleblowern unterbleiben. Außerdem müssen Unternehmen ab 50 Beschäftigte gesonderte interne Meldekanäle einrichten, um das Melden von Rechtsverstößen zu ermöglichen In unserem BayPapier KOMPAKT informieren wir Sie über die Details der gesetzlichen Regelungen und geben praktische Tipps zur Umsetzung. Gerne gehen wir auf Ihre Fragen ein.
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Referenten: Rechtsanwälte Stefan Mosch und Dr. Christian Foldenauer, BayPapier