Online
MS Teams
BayPapier
Zum 30. Juni müssen Unternehmen gegenüber der DEHSt den Nachweis über die 2025 erbrachten ökologischen Gegenleistungen erbringen, wenn sie Carbon-Leakage-Kompensation (BECV), Strompreiskompensation (SPK) oder Entlastungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) beantragt haben. Wir laden Sie im Vorfeld dieses Stichtags herzlich ein zur Sitzung unserer Working Group Ökologische Gegenleistungen am 12.06. von 9:00 bis 10:30 online via MS Teams.
Paul Mußler vom Beratungsunternehmen envistra wird uns einen Überblick geben, wie sich die Anforderungen an ökoglogische Gegenleistungen bei den verschiedenen Unterstützungsleistungen unterscheiden, welche Neuerungen zu beachten sind, und wie sich die ökologischen Gegenleistungen praxisgerecht gestalten lassen.
Impulsreferate von Herrn Rainer Häring (UPM) und Veronika Herzog (Neenah Gessner) zu den Herausforderungen in ihren Unternehmen bei der Antragstellung leiten über in die Diskussion.
Details entnehmen Sie bitte der beiliegenden Agenda.
Ihre Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung an uns übertragen.