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Das Bundeswirtschaftsministerium hat vergangenen Donnerstag in Reaktion auf die gedrosselten Gaslieferungen aus Russland die Alarmstufe des Notfallplan Gas ausgerufen. Sobald die Bundesnetzagentur nun offiziell eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen“ feststellt, können Versorgungsunternehmen die Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz auch entgegen bestehender Lieferverträgen erhöhen.
Welche Auswirkungen dies für Industriekunden hat, möchten wir kurzfristig für Sie beleuchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zu unserem neuen Online-Format.
Darin werden Ihnen Dr. Guido Jansen und Ekkehard Hübel von Luther Rechtsanwälte konkret darlegen, was die Ausrufung der Alarmstufe für Konsequenzen hat und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Ihr Unternehmen weiterhin bestmöglich zu schützen.
Die Einwahldaten erhalten Sie im Lauf des 30.06.2022 per Mail. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.