Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen, die Einhaltung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten nicht nur im eigenen Unternehmen umzusetzen, sondern auch in der vorgelagerten Lieferkette sicherzustellen.
Die Pflichten gelten ab 2023 unmittelbar für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 ab 1.000 Mitarbeitern. Wer als Zulieferer ein solches Großunternehmen z.B. mit Verpackungen beliefert, wird von seinem Kunden auf die Einhaltung der Schutzstandards in seinem Unternehmen und seiner Lieferkette verpflichtet. Welche konkreten Verpflichtungen das Gesetz beinhaltet, wie sie sich pragmatisch erfüllen lassen, und welche Überlegungen zur Umsetzung andere Betriebe der Branche bereits entwickelt haben, erfahren Sie in unserem
Workshop Lieferkettengesetz
am 28.10.2021 um 13:00 Uhr (Mittagsimbiss ab 12:00 Uhr)
in München (Veranstaltungsort folgt).
Für einen offenen Erfahrungsaustausch planen wir diesen Workshop als Präsenzveranstaltung, mit optionaler online-Teilnahme. Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung auch mit, ob Sie – soweit zulässig – vor Ort teilnehmen möchten oder bevorzugt digital. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine angeregte Diskussion.