Unternehmerische Entscheidung „make or buy“ stärken: Zeitarbeit und Dienst- und Werkverträge sind wichtige Flexibilisierungsinstrumente, die von den Unternehmen anlassbezogen eingesetzt werden. Sie tragen zur Dynamik des in Deutschland ohnehin immer stärker reglementierten Arbeitsmarkts bei. Die Reglementierung übersieht aber, dass Werk- und Dienstverträge sowie Zeitarbeit in einer arbeitsteiligen Gesellschaft bewährte und unverzichtbare Rechtsinstrumente sind. Die unternehmerische Grundentscheidung „make or buy“ darf nicht in Frage gestellt werden. Problematisch sind Scheinvertragskonstruktionen –die aber bereits nach geltendem Recht verboten sind und sanktioniert werden. Die bestehenden Regelungen, zum Beispiel in der Zeitarbeit, in der Betriebsverfassung oder im Bürgerlichen Recht, reichen aus, um sowohl rechtsmissbräuchliche Vertragsgestaltungen zu bekämpfen als auch Werk- und Dienstverträge von anderen Formen des Personaleinsatzes abzugrenzen. Die vbw hat hierzu ein argumentationsstarkes Positionspapier zur Bundestagswahl erstellt.