Die EU-Kommission möchte eine Rationalisierung der Berichtspflichten in den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt, Digitales und Wirtschaft vorantreiben. Erste Vorschläge für eine Verringerung des Verwaltungsaufwands um 25 % sollen schon bis zum Herbst vorliegen. Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung bei der Nennung konkreter Beispiele für entbehrliche EU-rechtliche Berichtspflichten.
Der vom Bayerischen Ministerpräsidenten Mitte 2022 eingesetzte Bayerische Normenkontrollrat hat die bayerischen Ressorts gebeten, in Zusammenarbeit mit den in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden Verbänden, die aus ihrer Sicht wichtigsten Änderungswünsche im Zusammenhang mit Berichtspflichten für Unternehmen zu übermitteln. Diese sollen dann in Kooperation mit der Bayerischen Staatsregierung gebündelt an die EU-Kommission als bayerische Vorschläge weitergegeben werden. Es geht dabei konkret um europarechtlich begründete Berichtspflichten von Unternehmen im Umweltbereich, die für eine Vereinfachung oder Abschaffung geeignet erscheinen.
Sollten Sie aus Ihren Unternehmen konkrete Beispiele nennen können, wären wir für eine Rückmeldung bis 13.07.2023 dankbar an erlewein@baypapier.com . Wir werden dem StMUV dann eine konsolidierte Rückmeldung zukommen lassen.