Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat am 17.11.2025 den Referentenentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) veröffentlicht und damit die bis 05.12.2025 laufende Länder- und Verbändeanhörung gestartet. Der Gesetzesentwurf löst das deutsche Verpackungsgesetz ab und regelt auf 177 Seiten das deutsche Verpackungsrecht in Übereinstimmung mit der in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltenden Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) der EU. Dafür sollen die in Deutschland etablierten bürokratischen Strukturen beibehalten und ausgebaut werden.
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Zukünftig benötigen auch Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen wie Transportverpackungen und B2B-Verkaufsverpackungen eine Zulassung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zudem sollen Hersteller von Verpackungen einen Beitrag von 5 € je bereitgestellter Tonne Verpackung an eine gemeinsame Organisation leisten, die damit Maßnahmen zur Stärkung von Mehrwegverpackungen und Wiederbefüllung finanzieren soll.
Um unsere Mitgliedsunternehmen bei der Vorbereitung auf die neuen Pflichten im Zusammenhang mit ihren Verpackungen zu unterstützen, richten wir eine Working Group PPWR ein, die am 21.01.2026 in Nürnberg ihre Arbeit aufnimmt.