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Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz im Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf für das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet. Dieses Gesetz dient der nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und wird das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) zum 12. August 2026 ablösen.

Zentrale Regelungen für die Papier- und Verpackungsindustrie sind:

  • Design-for-Recycling ab 2028: Über eine neue Verordnungsermächtigung kann das Bundesumweltministerium die Beteiligungsentgelte bei den Dualen Systemen regulieren. Verpackungen mit hoher Recyclingfähigkeit sollen durch niedrigere Beteiligungsentgelte begünstigt werden (Ökomodulation, § 26 a). Bis zum Inkrafttreten der EU-weiten "Design-for-Recycling"-Kriterien im Jahr 2030 soll der nationale Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) maßgeblich sein.
  • Förderung von Rezyklaten: Deutschland plant bereits ab 2027 verbindliche Regelungen für den Einsatz von Kunststoff-Rezyklaten, um die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen frühzeitig zu stärken.
  • Erhöhte Recyclingquoten: Die Zielvorgaben für das Recycling von Kunststoffabfällen steigen bis 2028 auf 75 % und bis 2030 auf 80 %. Bei Aluminium und Eisenmetallen sind Steigerungen auf bis zu 95 % (ab 2028) vorgesehen.
  • Eingeschränkte Meldepflicht für Transportverpackungen: In § 10 Abs. 2 werden Transportverpackungen durch "Verpackungen für den elektronischen Handel" ersetzt. Dies vermeidet eine gegenüber der geltenden Rechtslage nicht erforderliche Ausweitung der Meldepflicht für Transportverpackungen.
  • Entlastung für KMU beim Einwegkunststofffonds: Die Mengenschwelle, ab der eine Sachverständigenprüfung für Mengenmeldungen erforderlich ist, wird von 100 kg auf 10.000 kg angehoben. Davon profitieren rund 83 % der betroffenen Hersteller.

Die Verabschiedung durch den Bundesrat ist für den 10. Juli 2026 geplant, damit das Gesetz pünktlich zum 12. August 2026 in Kraft treten kann.

 Markus Erlewein
Markus Erlewein
Leiter Umwelt, Energie & Arbeitswirtschaft • Dipl.-Ing. • Dipl.-Wirtsch.-Ing

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