Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf für das
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet. Dieses Gesetz
dient der nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und wird das
bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) zum 12. August 2026 ablösen.
Zentrale Regelungen für die Papier- und Verpackungsindustrie
sind:
- Design-for-Recycling ab
2028: Über eine neue Verordnungsermächtigung kann das
Bundesumweltministerium die Beteiligungsentgelte bei den Dualen Systemen
regulieren. Verpackungen mit hoher Recyclingfähigkeit sollen durch
niedrigere Beteiligungsentgelte begünstigt werden (Ökomodulation, § 26 a).
Bis zum Inkrafttreten der EU-weiten
"Design-for-Recycling"-Kriterien im Jahr 2030 soll der nationale
Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) maßgeblich
sein.
- Förderung von
Rezyklaten: Deutschland plant bereits ab 2027 verbindliche Regelungen für
den Einsatz von Kunststoff-Rezyklaten, um die Nachfrage nach
Sekundärrohstoffen frühzeitig zu stärken.
- Erhöhte Recyclingquoten:
Die Zielvorgaben für das Recycling von Kunststoffabfällen steigen bis 2028
auf 75 % und bis 2030 auf 80 %. Bei Aluminium und Eisenmetallen sind
Steigerungen auf bis zu 95 % (ab 2028) vorgesehen.
- Eingeschränkte
Meldepflicht für Transportverpackungen: In § 10 Abs. 2 werden
Transportverpackungen durch "Verpackungen für den elektronischen
Handel" ersetzt. Dies vermeidet eine gegenüber der geltenden
Rechtslage nicht erforderliche Ausweitung der Meldepflicht für
Transportverpackungen.
- Entlastung für KMU beim
Einwegkunststofffonds: Die Mengenschwelle, ab der eine
Sachverständigenprüfung für Mengenmeldungen erforderlich ist, wird von 100
kg auf 10.000 kg angehoben. Davon profitieren rund 83 % der betroffenen
Hersteller.
Die Verabschiedung durch den Bundesrat ist für den 10. Juli
2026 geplant, damit das Gesetz pünktlich zum 12. August 2026 in Kraft treten
kann.