BayPapier aktuell

Vergünstigte Netzentgelte bei atypischer Netznutzung

Unternehmen können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles, um bis zu 80 % reduziertes Netzentgelt erhalten, wenn ihre Jahreshöchstlast vorhersehbar außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster auftritt und damit das Stromnetz entlastet. Der vollständige Antrag muss bis spätestens 30.09.2026 gestellt werden.


Voraussetzung ist, dass die maximale Leistung innerhalb der Hochlastzeitfenster gegenüber der Jahreshöchstlast deutlich reduziert ist und die von der Bundesnetzagentur festgelegten Erheblichkeitsschwellen sowie eine Mindestdifferenz von 100 kW eingehalten werden. Die Regelung ist branchenunabhängig und steht allen Letztverbrauchern offen, die ein entsprechendes Lastprofil nachweisen können.

Interessierte Unternehmen sollten zunächst ihre Lastgangdaten analysieren und mit den Hochlastzeitfenstern ihres Netzbetreibers abgleichen.
Erfüllt der Netzanschluss die Voraussetzungen, kann mit dem zuständigen Netzbetreiber eine Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt geschlossen werden; diese ist anschließend der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

Ausführliche Informationen, Formulare und Hinweise zum Anzeigeverfahren stellt die Bundesnetzagentur unter „Dokumente und Informationen für die Anzeige eines individuellen Netzentgelts“ bereit.

Markus Erlewein
Markus Erlewein
Leiter Umwelt, Energie & Arbeitswirtschaft • Dipl.-Ing. • Dipl.-Wirtsch.-Ing

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung