Unternehmen können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles, um bis zu 80 % reduziertes Netzentgelt erhalten, wenn ihre Jahreshöchstlast vorhersehbar außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster auftritt und damit das Stromnetz entlastet. Der vollständige Antrag muss bis spätestens 30.09.2026 gestellt werden.
Voraussetzung ist, dass die maximale Leistung innerhalb der Hochlastzeitfenster
gegenüber der Jahreshöchstlast deutlich reduziert ist und die von der
Bundesnetzagentur festgelegten Erheblichkeitsschwellen sowie eine
Mindestdifferenz von 100 kW eingehalten werden. Die Regelung ist
branchenunabhängig und steht allen Letztverbrauchern offen, die ein
entsprechendes Lastprofil nachweisen können.
Interessierte Unternehmen sollten zunächst ihre Lastgangdaten analysieren und
mit den Hochlastzeitfenstern ihres Netzbetreibers abgleichen.
Erfüllt der Netzanschluss die Voraussetzungen, kann mit dem zuständigen
Netzbetreiber eine Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt geschlossen
werden; diese ist anschließend der Bundesnetzagentur anzuzeigen.
Ausführliche Informationen, Formulare und Hinweise zum Anzeigeverfahren stellt die Bundesnetzagentur unter „Dokumente und Informationen für die Anzeige eines individuellen Netzentgelts“ bereit.