BayPapier aktuell

Verdopplung der Ausbildungsprämie

Aufgrund der weiterhin schwierigen Situation am Ausbildungsmarkt hat das Bundeskabinett das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" verlängert und wesentlich attraktiver ausgestattet. Erstmals könnten damit auch Unternehmen unserer Branche in den Genuss einer Förderung kommen. Folgende Verbesserungen und Neuerungen Im Rahmen der Förderrichtlinie 1 beziehen sich auf Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2021 beginnen.

  • Die Kriterien für die Corona-Betroffenheit: mindestens 1 Monat Kurzarbeit seit Januar 2020 oder ein Umsatzrückgang von 30% in einem Monat.
  • Betriebsgrößen bis 499 Mitarbeiter
  • Verdopplung der Ausbildungsprämie auf 4.000 Euro je Azubi bei gleichbleibendem Ausbildungsniveau
  • Verdopplung der Ausbildungsprämie plus auf 6.000 Euro je zusätzlichem Azubi bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützung bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Dr. Thorsten Arl
Dr. Thorsten Arl
Hauptgeschäftsführer • Syndikusrechtsanwalt

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