In einem gemeinsamen Appell an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) fordern insgesamt 17 Verbände in einer Verbände-Allianz, darunter auch der Verband der Bayerischen Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie e.V. (VBPV), eine Verschiebung des Geltungsbeginns der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Derzeit ist vorgesehen, dass die Verordnung am 12. August 2026 in Kraft tritt. Die Unterzeichner plädieren dafür, diesen Termin auf den 1. Januar 2027 zu verschieben, um gravierende rechtliche und strukturelle Risiken für die betroffenen Systeme und Unternehmen zu vermeiden.
Ein unterjähriger Start der neuen Regelungen der PPWR würde zu einer Vielzahl praktischer Probleme führen. So würde der Geltungsbeginn mitten im Geschäftsjahr erfolgen, wodurch zwei unterschiedliche Rechtsregime parallel zur Anwendung kämen. Zudem fehle es sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene an Rechtsklarheit. Das deutsche Umsetzungsgesetz sei voraussichtlich erst Mitte 2026 zu erwarten, während wichtige Auslegungsfragen – etwa zu Verpackungskategorien oder Quotenfraktionen – auf EU-Ebene nach wie vor unbeantwortet seien. Ohne diese Klarheit sei eine verlässliche Planung für EPR-Systeme, Hersteller und auch Kommunen nicht möglich.
Besonders kritisch sehen die Verbände die entstehenden Bürokratie- und Finanzrisiken. Ein unterjähriger Systemwechsel würde doppelte Verträge, parallele Datenmeldungen und zusätzliche Abrechnungsverfahren erforderlich machen – bei gleichzeitig unsicherer Finanzierung. In der Folge könnten etablierte Strukturen der Kreislaufwirtschaft geschwächt oder gar destabilisiert werden. Die Verbände-Allianz schlägt in seinem Schreiben an Bundeminister Schneider daher einen Geltungsbeginn ab Anfang 2027 vor. Dieser Aufschub würde die notwendige Zeit schaffen, um offene Fragen auf EU- und nationaler Ebene zu klären, Übergangsregelungen wirtschaftlich tragfähig zu gestalten und die neue Verordnung geordnet umzusetzen.
Das Schreiben finden Sie hier zum Download.