Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates befasst sich am 12.09.2024 mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in deutsches Recht. Dafür haben wir im Schulterschluss mit dem Bundesverband DIE PAPIERINDUSTRIE ein Positionspapier für das Bayerische Wirtschaftsministerium (StMWi) erarbeitet.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD den bisher eigenständigen Bericht gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ersetzen kann. Die Kostenbetrachtung des Regierungsentwurfs zeigt jedoch, dass die politischen Weichenstellungen weiter in die falsche Richtung führen: Einsparungen von 5,5 Mio. € bei den LkSG-Berichtspflichten stehen jährliche Zusatzkosten für die Industrie von 1,58 Mrd. € aus der CSRD-Umsetzung gegenüber – und darin ist der Aufwand der nur mittelbar betroffenen Zulieferer noch nicht enthalten. Offen bleibt auch, ob genügend Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte zur Verfügung stehen werden, d.h. ob die Unternehmen ihre Verpflichtung faktisch überhaupt erfüllen können. Zudem erhöht die vorgesehene Pflicht zur Aufstellung des Berichts im ESEF-Format Aufwand und Rechtsunsicherheit bei der Berichtserstellung. Hier ist noch politische Nacharbeit erforderlich, weshalb wir dem StMWi sehr dankbar sind für seine Unterstützung.