Nachdem sich viele Verbände und Unternehmen lange über das geplante EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) beklagt haben, reagiert die EU-Kommission und will das Gesetz nun im ein Jahr verschieben und deutlich abschwächen. Eine Verschiebung des Stichtags für die Regeln auf Juni 2028 werde „Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die neuen Auflagen vorzubereiten“, teilte die Kommission mit. Brüssel reagiert damit auf massiven Druck aus der Wirtschaft, die über bürokratische Auflagen klagt.
Eigentlich will die EU mit dem Gesetz Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten ab 2027 für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihren Lieferketten in die Pflicht nehmen. Die Kommission schlägt nun vor, den ersten Stichtag für die Umsetzung um ein Jahr auf den 26. Juni 2028 zu verschieben. Ein Jahr später soll das Gesetz dann voll greifen.
Die betroffenen Firmen sollen zudem nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette
die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen,
sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Ein Nachweis dafür würde den
Vorschlägen zufolge nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre
fällig.
Neben dem Lieferkettengesetz
will die Kommission auch Vorgaben für die Nachhaltigkeits-Berichtserstattung
(CSRD) um zwei Jahre verschieben und neu
verhandeln. Nach Kommissionsangaben sollen 80 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen ausgenommen werden.