Der Bundestag hat am 6. Mai 2021 eine Novelle des Verpackungsgesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen. Die Bestätigung durch den Bundestag steht noch aus.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme zu verbessern. Erstmals wird für bestimmte Verpackungen ein verpflichtender (Mindest-)Rezyklatanteil vorgeschrieben. Außerdem wurden die Informationspflichten gegenüber Endverbrauchern ausgeweitet.
Ab 2022 entfallen fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht erst ab 2024. Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen zu Einwegkunststoffverpackungen anbieten. Schließlich wird ab 2025 für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben. Gesetzesentwurf im Wortlaut.