Das seit 01.01.2021 geltende Beschäftigungssicherungsgesetz sieht Neuregelungen bei Kurzarbeit und Qualifizierung vor. Die Änderungen werden insbesondere ab 01.07.2021 relevant, wenn die derzeitige, durch Verordnung festgelegte hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf eine im Regelfall nur noch hälftige Erstattung reduziert wird.
Die wesentliche Neuerung besteht dann darin, dass künftig eine zusätzliche 50-prozentige Erstattung der vom Arbeitgeber bei Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge gewährt werden kann, wenn während der Kurzarbeit eine Qualifizierung durchgeführt wird. So können Unternehmen ab dem 01.07.2021 durch die Kombination von Kurzarbeit und Qualifizierung bis Ende 2021 weiterhin eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Die Taskforce Fachkräftesicherung+ (FKS+), ein gemeinsames Projekt unsers Dachverbandes vbw und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, wird interessierte Unternehmen gezielt dabei unterstützen, entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen mit den bestehenden Förderoptionen umzusetzen. Bitte besuchen Sie bei Interesse an den Qualifizierungsmaßnahmen und Förderoptionen die Internetseite www.fks-plus.de. Dort sind die regionalen Ansprechpartner des Taskforce FKS+ genannt, die Sie gerne bei dem kompletten Prozess – von der Analyse des Qualifizierungsbedarfs bis hin zu konkreten Umsetzung von Qualifizierungsmodulen und der Beantragung von Fördermitteln unterstützen.