BayPapier aktuell

Neue Coronahilfe des Freistaats: „Bayernfonds“


Ab sofort können Unternehmen der Realwirtschaft in Bayern, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte, Anträge stellen. Der Bayernfonds ergänzt den Wirtschaftsstabilisierungfonds des Bundes. 46. Mrd. Euro stehen bereit für Kreditbürgschaften sowie die Übernahme von stellen Beteiligungen bis 100 Mio. Euro. Nähere Informationen enthalten die Merkblätter zu Bürgschaften und stillen Beteiligungen sowie die Bayernfonds-Durchführungsrichtlinie .

Antragsberechtigte

  • Unternehmen der Realwirtschaft (nicht Finanzsektor)
  • Corona-bedingt in Schwierigkeit geratene Unternehmen
  • Das Unternehmen muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 01. Januar 2020 mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllt haben:

        - Bilanzsumme höher 10 Millionen Euro
        - Umsatzerlöse höher 10 Millionen Euro
        - mindestens 50 Mitarbeiter

    • eigenständige Fortführungsperspektive des Unternehmens
    • Dem Unternehmen dürfen keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, also weder Unterstützungsprogramme des Freistaates noch des Bundes, einschließlich WSF

    Stabilisierungsmaßnahmen

    Ein Gesamtvolumen von 46 Milliarden Euro steht bereit für die Übernahme von Kreditbürgschaften und die die Übernahme von stillen Beteiligungen bis 100 Millionen Euro.

    Kosten

    Die EU-Kommission verlangt, dass die unterstützten Unternehmen die mit den Hilfen übernommenen staatlichen Risiken hinreichend vergüten. Zusätzlich sollen Anreize zur schnellstmöglichen Rückzahlung geschaffen werden, zum Beispiel durch stufenweise Erhöhung der Vergütung, Dividendenverbote, Obergrenzen für Geschäftsführervergütungen oder ein Verbot für Bonuszahlungen. Folgende Vergütungen werden erhoben

    • für Bürgschaften eine sich stufenweise erhöhende Bürgschaftsprämie von mindestens 0,25 Prozent bis zu 2 Prozent pro Jahr, zuzüglich eventueller Risikoaufschläge,
    • für Beteiligungen Vergütungen in Form jährlich ansteigender Festkupons zwischen 3,75 Prozent und 9,5 Prozent pro Jahr
    • Antrags- und Verwaltungskosten

    Antragsweg

    • Antrag an das StMWi
    • Fristen:

    - Über Bürgschaften muss bis spätestens 31. Dezember 2020,  

    - über stille Beteiligungen bis spätestens 30. Juni 2021 entschieden sein. Um dies zu ermöglichen, sollte die Bürgschaft spätestens Ende November 2020, die stille Beteiligung bis spätestens Ende April 2021 beantragt werden. Derzeit verhandelt das bayerische Wirtschaftsministerium mit der EU-Kommission über die Verlängerung der Fristen.

      • Über den Antrag entscheidet das StMWi im Einvernehmen mit dem StMF

      Nähere Informationen enthalten die Merkblätter zu Bürgschaften und stillen Beteiligungen sowie die Bayernfonds-Durchführungsrichtlinie.

      Dr. Thorsten Arl
      Dr. Thorsten Arl
      Hauptgeschäftsführer • Syndikusrechtsanwalt

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