Aufgrund der aktuellen Witterung ist der Pegelstand in Flüssen und Bächen deutlich gesunken. Dies kann in der Papier- und Zellstoffindustrie dazu führen, dass Rohstoffe oder Fertigwaren nicht mehr abtransportiert oder geliefert werden können.
Auch unmittelbare Produktionseinschränkungen können die Folge sein. Produktionsausfall bzw. Produktionseinschränkungen infolge witterungsbedingten Wassermangels kann, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen, zur Einführung von Kurzarbeit mit einem Anspruch der Beschäftigten auf Kurzarbeitergeld führen.
Sollten Sie von Produktionseinschränkungen in folge von witterungsbedingtem Wassermangel betroffen sein, so nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Juristenteam auf.