Das Bundesverkehrsministerium unterstützt KMU bei der Errichtung nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für e-Lkw ab 50 kW Ladeleistung je Ladepunkt. Die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Förderanträge.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur auf betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus können gefördert werden - sofern diese Gegenstände zum Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind:
Die Förderung wird durch den Projektträger Jülich umgesetzt. Anträge für KMU können zwischen 05. Juni 2026 eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „first come, first serve“. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher entscheidend, um sich Fördermittel zu sichern. Letztere beträgt bis zu 500€/kW Ladeleistung.
Zudem wird das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Unternehmen künftig dazu verpflichten, ihre Standorte künftig mit mehr Ladeinfrastruktur auszustatten. Durch die Installation geförderter Lademöglichkeiten können Sie somit gesetzliche Anforderungen frühzeitig erfüllen.