Das
Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ des Bundeswirtschaftsministeriums ist am
6. Juni 2023 in das vorbereitende Verfahren gestartet. Es dauert zwei Monate.
Die Beteiligung ist Voraussetzung für eine Teilnahme am späteren
Gebotsverfahren.
Das Bundeswirtschaftsministerium will Unternehmen zu Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren motivieren, indem es ihnen sogenannte Klimaschutzverträge anbietet. Diese Klimaschutzverträge sollen den Unternehmen die Mehrkosten gegenüber konventionellen Verfahren ausgleichen. Es sind jedoch auch Rückzahlungen durch die Unternehmen vorgesehen, wenn die klimafreundlichen Verfahren im Zeitverlauf preiswerter als die konventionellen Verfahren werden.
Für die Klimaschutzverträge wird ein mittlerer zweistelliger Milliardenbetrag bereitgestellt. Die Klimaschutzverträge werden in einem Gebotsverfahren angeboten. Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren ein Gebot abgeben möchten, müssen jetzt am sogenannten „vorbereitenden Verfahren“ teilnehmen, das die Datengrundlage für die bedarfsgerechte Ausgestaltung des späteren Gebotsverfahrens schaffen soll. Weitere Informationen auf den Webseiten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.