BayPapier aktuell

Erleichterungen bei den Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen (CSRD und CSDDD) im EU-Rechtsausschuss beschlossen

Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments (EP) hat mit 17 Ja-, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen der Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD), der Taxonomie-Verordnung (TAX-VO) sowie der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zugestimmt. Außerdem wurde beschlossen, direkt in die Trilogverhandlungen einzusteigen. Sofern dieser Beschluss nicht von einer Fraktion oder mindestens 72 Abgeordneten in der nächsten Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 20. Oktober zur Abstimmung gestellt wird, können die Verhandlungen mit Rat und Kommission beginnen. 

Kernpunkte der Parlamentsposition: Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD):

  • Künftig sollen nur noch Unternehmen mit weltweit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Mio. Euro berichtspflichtig sein. Die gleichen Schwellenwerte sollen für die EU-Taxonomie gelten. Dies sei eine Reduktion des Anwendungsbereiches um rund 90 %.
  • Für Unternehmen außerhalb des Geltungsbereichs wird die Berichterstattung entsprechend der Vorschläge der EU-Kommission freiwillig.
  • Um zu verhindern, dass kleinere Unternehmen in der Wertschöpfungskette indirekt berichtspflichtig werden (Trickle-Down-Effekt), sollen große Unternehmen keine Informationen anfordern dürfen, die über diesen freiwilligen Standard hinausgehen.

Lieferkettenrichtlinie CSDDD:

  • Das EU-Parlament spricht sich dafür aus, dass nur noch Unternehmen mit weltweit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 1,5 Mrd. Euro unter das Europäische Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen sollen. Dies sei eine Reduktion des Anwendungsbereiches um etwa 70 %.
  • Eine zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene wäre nicht vorgesehen. Verstöße könnten stattdessen nach nationalem Recht geahndet werden.


Die Abstimmung im gesamten Europäischen Parlament ist für die kommende Woche geplant. Anschließend beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Diese sollen nach aktuellen Aussagen bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Parallel dazu werden Ende November die überarbeiteten ESRS-Standards der EFRAG erwartet, die anschließend per delegiertem Rechtsakt verabschiedet werden. Eine Anwendung ist frühestens ab dem Geschäftsjahr 2026 vorgesehen. 

Eine Übersicht zu den Omnibus-Verhandlungspositionen der Trilog-Parteien finden Sie anbei.

 Patrick Zens
Patrick Zens
Referent Kommunikation und Bildung

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung