Das Bayerische Landesamt für Statistik erhebt derzeit die Mengen in Verkehr gebrachter nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. Von mehreren Mitgliedsunternehmen erreichten uns dazu Anfragen, inwiefern sie davon betroffen sind.
Meldepflichtig sind Unternehmen, die mit Ware befüllte
nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland erstmals
gewerbsmäßig in Verkehr bringen.
Nicht-systembeteiligungspflichtig sind befüllte Verpackungen, die typischerweise nach Gebrauch nicht als Abfall beim privaten Endverbraucher anfallen. In unserer Branche wird es sich bei den nun abgefragten nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im Wesentlichen im B2B-Bereich um Verkaufsverpackungen und Transportverpackungen (z.B. Einwegpaletten, Schrumpffolie, Umreifungsbänder, Kartonagen, …) sowie um Mehrwegpaletten handeln. Diese sind dem Statistischen Landesamt zu melden. Mengenabhängige Lizenzentgelte sind für diese Verpackungen nicht zu entrichten.
Systembeteiligungspflichtig sind dagegen Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern oder „gleichgestellten Anfallstellen“ anfallen. Diese sind bei einem der Dualen Systeme gegen entsprechende Linzenzentgelte anzumelden. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister stellt im Internet einen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (Link: https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/katalog-systembeteiligungspflicht/produktsuche-im-katalog) bereit mit Suchfunktion in Abhängigkeit vom Verpackungsgut. Vielfach ist die Systembeteiligungspflicht auch an die Größe der Verpackungseinheit gekoppelt. In Zweifelsfällen können Sie die Zentrale Stelle auch schriflich zu einer Klärung anrufen, ob Ihre Verpackung systembeteiligungspflichtig ist.