BayPapier aktuell

BayPapier-Einsatz erfolgreich: Keine kommunale Verpackungssteuer in Bayern

Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung vom 13.05.2025 der möglichen Einführung einer Kommunalen Verpackungssteuer eine Absage erteilt. Das Innenministerium wurde angewiesen, bei kommunalen Anfragen auf Einführung einer Steuer auf Einweg-Verpackungen in der Gastronomie keine Genehmigung zu erteilen. Damit sind in Bayern de facto keine kommunalen Verpackungssteuern, wie z.B. vor drei Jahren in Tübingen eingeführt, möglich. Der Einsatz von BayPapier gegen eine kommunale Verpackungssteuer war damit erfolgreich.

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Anfang April 2022 hatte die Stadt Tübingen in Baden-Württemberg eine kommunale Verpackungssteuer für Verpackungen in der Gastronomie beim Verzehr vor Ort sowie auch bei „Take Away“ eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Januar 2025 Gemeinden grundsätzlich eine Regelungskompetenz zum Erlass von kommunalen Verpackungssteuern zugesprochen.

Daraufhin wurde in vielen Städten in Deutschland, u.a. auch in Starnberg in Bayern die Einführung einer solchen Verpackungssteuer diskutiert, mit dem Ziel, das Verpackungsaufkommen zu reduzieren. BayPapier hatte sich daraufhin auch in Zusammenarbeit mit dem Verband der Systemgastronomie mit einem Positionspapier gegen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer gegenüber den politischen Entscheidungsträgern positioniert. Hintergrund sind die Erfahrungen aus Tübingen. Denn dort hatte sich gezeigt, dass die mit Einführung der Verpackungssteuer gewünschte Lenkungswirkung ausblieb und letztendlich auf Betriebe und Verbraucher nur finanzielle und bürokratische Belastungen zukommen.

Das Bayerische Kabinett hat nun im Freistaat der kommunalen Verpackungssteuer eine Absage erteilt, bevor überhaupt eine diesbezügliche Gemeindesatzung zur Genehmigung eingereicht wurde. Das schafft Klarheit. Dabei nahm die Staatsregierung die BayPapier-Argumentation auf, den Bürgern und den Betrieben keine weitere Bürokratie und zusätzliche Steuern zumuten zu wollen.

Mit Beschluss vom 13.05.2025 weist die Bayerische Staatregierung das für die Genehmigung von kommunalen Steuern zuständige Innenministerium an, grundsätzlich keine Erlaubnis für eine kommunale Verpackungsteuer zu erteilen. Der Kabinettsbeschluss ist für das Innenministerium bindend.

Dr. Thorsten Arl
Dr. Thorsten Arl
Hauptgeschäftsführer • Syndikusrechtsanwalt

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