Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler bestimmter Produkte sowie Erbringer bestimmter Dienstleistungen für private Verbraucher, diese Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
In § 1 Absatz 2 und 3 BFSG werden alle Produkte und Dienstleistungen genannt, die in den Anwendungsbereich fallen. Betroffen sind unter anderem „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“, worunter auch online-Shops für private Verbraucher fallen. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) definiert. Details zu den Verpflichtungen können Sie den Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum BFSG entnehmen.