BayPapier aktuell

Ausbildungsprämie für Arbeitgeber, nicht rückzahlbare Zuschüsse

Um die Ausbildungsbereitschaft in Zeiten der Coronakrise hoch zu halten, hat die Bundesregierung ein Förderprogramm aufgelegt, das direkte Zuschüsse an den Arbeitgeber vorsieht. 


Diese sind nicht rückzahlbar und werden gewährt in drei Fällen:

  •  „Ausbildungsprämie/Ausbildungsprämie plus“ bei Erhalt oder Erhöhung des  Ausbildungsniveaus (2.000,- € bzw. 3.000,- € für jeden Ausbildungsvertrag)
  • „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit (75 % der Ausbildungsvergütung jeden Monat)
  • „Übernahmeprämie“ bei pandemiebedingter Insolvenz (3.000,- € nach Beendigung der Probezeit)

Anbei senden wir Ihnen den Link zu den Antragsformularen für die drei aktuellen Förderbereiche dieses Programms:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

Nähere Informationen finden Sie auch in der vom BMAS zusammengestellten Handreichung mit Fragen und Antworten zum Programm:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Aus-Weiterbildung/faq-bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Ausbildungsprämie für Arbeitgeber, nicht rückzahlbare Zuschüsse
Dr. Thorsten Arl
Dr. Thorsten Arl
Hauptgeschäftsführer • Syndikusrechtsanwalt

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