Der Bayerische Ministerrat hat am 29.07.2025 den Gesetzentwurf zur Änderung desBayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften inklusive der Einführung eines Wasserentnahmeentgelts gebilligt. Dieser wurde amgleichen Tag durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz(StMUV) in die Verbändeanhörung gegeben und so den Verbänden die Möglichkeit gegeben, bis zum 26.09. ihre Stellungnahme abzugeben.
Der Verband Bayerischer Papierfabriken e.V. (VBP) hat die Möglichkeit genutzt und form- und fristgerecht vor dem 26.09.2025 eine 10-seitige Stellungnahme abgegeben, in der zum einen die Betroffenheit der Papierindustrie dargestellt wurde und zum anderen bisher unberücksichtigte Anliegen formuliert wurden. Allen voran steht dabei die Forderung nach der Aufnahme des Ausnahmetatbestandes für Uferfiltratentnahmen, für die der VBP auch bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfes gekämpft hatte. Darüber hinaus gibt es Anmerkungen zur Klarstellung der bilanziellen Abgrenzung von Durchlaufkühlwasser in komplexen industriellen Wasserversorgungskonzepten sowie zur thermischen Nutzung von Grundwasser. Letztlich sollte auch die Frist zur Abgabe der Erklärung für die Bemessung des Wasserentnahmeentgelts flexibilisiert und der Wassercent erst ab dem Erhebungsjahr 2007 eingeführt werden. Die Stellungnahme finden Sie zum Download hier.