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Die Rentenlücke wächst. Was bedeutet das für Sie? Das gesetzliche Rentensystem steckt in einer schweren Krise. Bei steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenrate gerät die Finanzierbarkeit aller künftigen Rentenleistungen weiter ins Wanken. Wer heute in den Ruhestand geht, bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung bestenfalls 68 Prozent vom letzten Netto-Gehalt. Experten gehen davon aus, dass sich die Rentenhöhe langfristig sogar auf 52 % zubewegen wird. Eigenvorsorge ist deshalb wichtiger denn je.
Was unternimmt der Staat und wie profitieren Sie? Zur langfristigen Stabilisierung des gesetzlichen Rentensystems hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit umfangreiche Rentenreformen und Restrukturierungen der Alterseinkünfte vorgenommen. Insbesondere finanzielle Anreize sollen alle rentenpflichtigen Arbeitnehmer motivieren, eigenverantwortlich ihre Versorgungssituation zu sichern.
Die betriebliche Altersversorgung stärkt Ihnen den Rücken Schon immer spielte die betriebliche Altersversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge eine tragende Rolle in unserer Gesamtabsicherung. Obgleich steuerliche Anreize diesen Weg begünstigen, kamen lange nicht alle Mitarbeiter in den Genuss einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft, denn die Einrichtung einer betrieblichen Zusatzrente war stets reine Chefsache. Spätestens seit 1.1.2002 hat sich das Blatt gewendet: Nunmehr haben alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Die Tarifpartner der Druckindustrie sowie der Papier- und Kunststoffverarbeitung haben für alle Mitarbeiter im Rahmen des Tarifvertrages zur Altersvorsorge 2001 einen wesentlichen Grundstein zur Verbesserung der Versorgung gelegt.
Die Vorteile einer betrieblichen Versorgung sind vielfältig Durch Umwandlung von Lohn- und Gehaltsteilen in Versorgungsbeiträge lässt sich eine zusätzliche Betriebsrente steuerbegünstigt gestalten. Erst die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuerpflichtig - doch greifen dann meist niedrigere Steuersätze. Sowohl bei Wechsel des Arbeitsplatzes oder gar im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers bleiben bereits erworbene Rentenansprüche uneingeschränkt aufrecht erhalten. Die im Rahmen der Entgeltumwandlung bereits erwirtschafteten Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung bleiben auch bei länger anhaltender Arbeitslosigkeit vor Hartz IV (Arbeitslosengeld II) geschützt.
Was bietet der Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier Mit dem Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier haben die Tarifvertragsparteien gemeinsam ein leistungsstarkes Branchenmodell für die betriebliche Altersversorgung in Form einer Pensionskasse vereinbart. Mit dem Branchenmodell wird den Mitarbeitern eine attraktive Versorgung zu Spitzenkonditionen angeboten. Die Anforderungen an die staatliche Förderung sind erfüllt. Die Produkte sind schlank, bedarfsgerecht ausgestaltet und einfach anzuwenden.
Der Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier wird in vorbildlicher Weise seiner sozialpolitischen Herausforderung gerecht, die weit in die Zukunft reicht.
Detaillierte Informationen finden Sie hier
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