Umwelt


Papier ist umweltfreundlich!

Papier ist ein umweltfreundliches Produkt aus nachwachsenden Rohstoffen, das den Recycling-Kreislauf bis zu sechs Mal durchlaufen kann. 75% der in Bayern zur Papiererzeugung eingesetzten Faserstoffe stammen aus Altpapier. Als Ersatz für verschlissene Fasern und bei besonderen Qualitätsanforderungen kann jedoch auf Frischfasern nicht völlig verzichtet werden. Das verwendete Frischholz stammt aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und leistet damit einen Beitrag zur Pflege unserer Wälder. Die bei der Papiererzeugung anfallenden Abfälle wie Rinde und nicht wiederverwendbare Altpapierfasern werden in eigenen Kraftwerken verwertet, wobei überwiegend hocheffiziente Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eingesetzt werden, die gleichzeitig elektrischen Strom erzeugen und ihre Abwärme für den Produktionsprozeß bereitstellen. Die Papierindustrie mit ihren etablierten Recyclingkreisläufen betreibt seit langem eine Integrierte Produktpolitik (IPP) - siehe auch Umweltpakt Bayern - und ist damit eine Vorreiterbranche in Sachen Ökologie und Umweltschutz.

Der Verband Bayerischer Papierfabriken VBP macht auf politischer Ebene seinen Einfluß geltend, damit die in der Papierindustrie möglichen umweltfreundlichen Verfahren nicht an widersinnigen Gesetzen scheitert. Beispielsweise werden nicht mehr recyelbare Altpapierfasern nach derzeitigem Rechtsstand nicht als Biomasse anerkannt mit der Folge, dass die - im Abfallrecht festgeschriebene - vorrangige stoffliche Nutzung der Fasern vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) benachteiligt wird gegenüber der direkten Verbrennung von Waldholz.

Der VBP informiert in seinen Rundschreiben und Informationsveranstaltungen über aktuelle Änderungen in der Umwelt-Gesetzgebung und vertritt die Interessen der Papierindustrie in politischen Gremien auf Landes- und Bundesebene. Er hilft den Mitgliedsunternehmen durch Erfahrungsaustausch und Vermittlung von Kontakten und Informationen bei der Einhaltung der strengen Umwelt-Standards.

Privatisierung der Anlagenüberwachung

Mit Urteil vom 19. Februar 2009 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Freistaates Bayern gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München zurückgewiesen. Der VGH sieht die Eigenüberwachung als abschließend im Emissionsschutzrecht  geregelt an und hält eine darüber hinausgehende Konkretisierung der Betriebsverantwortung in einem behördlichen Bescheid für nicht zulässig. Im konkreten Fall war ein emissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid mit der Auflage erteilt worden, dass der Anlagenbetreiber die Anlage durch einen externen privaten Gutachter überwachen lassen muss.

Da wir vermehrt von steigenden Kosten durch die behördlichen Überwachungsmaßnahmen hören, bitten wir um Rücksprache mit Markus Erlewein (Tel. 089/21 23 05 14), sollten Sie von steigenden Überwachungsgebühren betroffen sein (unverhältnismäßig viel Zeit für Vorbereitung, Nachbereitung, Reisekosten, Beteiligte, etc.).

Ferner bitten wir um Hinweise, wenn das mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit vereinbarte Moratorium nicht eingehalten wird. Darin war u.a. verabredet worden, dass externe Gutachter im Rahmen der staatlichen Regelüberwachung in den Fällen, in denen bisher alleine eine behördliche Überwachung stattgefunden hatte, nicht kostenpflichtig hinzugezogen werden, ferner, wenn Sie von Ihrer Genehmigungsbehörde auch weiterhin aufgefordert werden, freiwillige Erklärungen zur Einschaltung privater Gutachter zu Ihren Lasten abzugeben.

Fünfte gemeinsame Information der Verbände v. 23.03.2009 
Vierte gemeinsame Information der Verbände v. 29.01.2009
Dritte gemeinsame Information der Verbände
Zweite gemeinsame Information der Verbände
Erste gemeinsame Information der Verbände
Schreiben des Umweltministeriums 12.06.2008